Schon ab Pflegegrad 2 haben Sie die Möglichkeit, unser Betreuungsangebot durch das Ihnen zustehende Pflegeld von der Pflegekasse, mit zu finanzieren.
Für Verhinderungspflege nach §39 SGB XI, stehen Ihnen ab Pflegegrad 2, sollte die pflegende Person durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe verhindert sein, 1.612 EUR im Jahr zu (Stand 01.01.2019). Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit 50% des Leistungsbetrages der Kurzzeitpflege zu verwenden. So stehen Ihnen bis zu 2.418 EUR im Jahr zur Verfügung.
Natürlich können Sie unser Betreuungsangebot auch rein privat finanzieren. Hier haben Sie die Möglichkeit die Kosten als "haushaltsnahe Dienstleistungen" von der Steuer abzusetzen.
Sie sehen, es gibt verschiedenste Möglichkeiten der Finanzierung. Für eine Beratung stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
Seniorenbetreuung
Alexandra Guckler
Hermann-Kurz-Weg 54
73730 Esslingen
Tel.: 07 11/3 16 65 75
Mobil: 01 75/4 13 51 15
E-Mail: info@seniorenbetreuung-guckler.de